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Kundeninformation – Geplante gesetzliche Anpassung der Mautsätze / Geplante gesetzliche Einführung eines CO2-Aufschlages

Die Presse und Nachrichtendienste berichten vermehrt über die geplante Anhebung der Mautsätze, die im Rahmen der aktuellen Planungen des Bundesministeriums für Verkehr und Digitalisierung erörtert werden. Zusätzlich sieht das Ministerium die Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Einführung einer CO2-abhängigen Maut vor, die am 01.12.2023 mit einem CO2-Aufschlag von 200 Euro pro Tonne CO2 in Kraft treten soll. Gemäß ersten Berechnungen der Branchenverbände würden sich die Mauttarife für Euro-VI-Schwerlastwagen infolgedessen nahezu verdoppeln. Ein Großteil dieser Erhöhung entfällt auf die neu einzuführende Abgabe für CO2-Emissionen, auch für Bestandsfahrzeuge der aktuellen Generation.

Zudem ist für den 01.07.2024 die erstmalige Einführung einer Maut für kleinere Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht geplant. Diese Fahrzeugkategorie war bislang vollständig von der Maut befreit. Die Einführung der Maut für diese Fahrzeuge wird zu einer zusätzlichen Belastung für Transportdienstleistungen in dieser Kategorie führen.

Als Unternehmen in der Transport- und Logistikbranche haben wir trotz der bereits signifikanten allgemeinen Kostensteigerungen insbesondere keinen Einfluss auf politische Entscheidungen auf Bundes- und Europaparlamentsebene. Dennoch können wir durch unsere tägliche Arbeit und nachhaltige Investitionen in unseren Fuhrpark unseren Einfluss geltend machen. Wir stellen sicher, dass unser Fuhrpark regelmäßig auf den neuesten Stand gebracht wird, um nur Fahrzeuge der geringsten Mautkategorie einzusetzen und somit einen effektiven Beitrag zur Minimierung der Mautkosten zu leisten.

Trotz unserer Bemühungen müssen wir die von den Behörden veranlassten Mautsteigerungen neben den allgemeinen Kostensteigerungen in unsere Frachtpreise einrechnen. Wir werden Ihnen rechtzeitig vor der endgültigen Umsetzung der Mauterhöhungen bzw. der Neueinführung die angepassten Frachtraten mitteilen. Wir hoffen auf Ihr Verständnis für diese notwendigen Schritte und freuen uns, unsere gute und partnerschaftliche Zusammenarbeit fortzusetzen.

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